Das Einbürgerungsverfahren verursacht bei verschiedenen Institutionen Kosten für Abklärungen, Gespräche und administrative Arbeiten. Die je nach Aufwand sehr individuellen Beträge werden in Rechnung gestellt.
Die Kosten bewegen sich meist zwischen 500.– und 900.– Franken pro Gesuch (Einzelpersonen/Familien). In der Regel fallen jedoch noch weitere Kosten an (z. B. für Zivilstandsdokumente, Betreibungsauszug usw.).
Bewerber:innen, die das Solothurner Kantonsbürgerrecht noch nicht besitzen, müssen mit weiteren kantonalen Kosten zwischen 400.– bis 600.– Franken rechnen.
Das Einbürgerungsverfahren verursacht bei verschiedenen Institutionen Kosten für Abklärungen, Gespräche und administrative Arbeiten. Für die je nach Aufwand sehr individuellen Beträge wird ein Kostenvorschuss in Rechnung gestellt (Akonto). Die Gebühren werden nach Abschluss des Verfahrens festgelegt und mit dem Kostenvorschuss verrechnet.
Die Kosten bewegen sich meist zwischen 3000.– und 5500.– Franken pro Gesuch (Einzelpersonen/Familien). In der Regel fallen jedoch noch weitere Kosten an (z. B. für Sprachnachweis, Neubürgerkurs, Zivilstandsdokumente usw.).