Grenchner Bürger:in werden?

Ist man einmal in Grenchen angekommen, vermittelt die Einbürgerung ein Zugehörigkeitsgefühl – entsprechend emotional ist es, Bürgerin oder Bürger von Grenchen zu werden.
Ich möchte Grenchner:in werden und bin
Schweizer:inAusländer:in

Voraussetzungen

Um als Schweizer:in das Grenchner Bürgerrecht zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen:
Um als Ausländer:in das Grenchner Bürgerrecht zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen:
  • Sie leben seit mindestens 2 Jahren in Grenchen.
  • Sie besitzen die Aufenthaltsbewilligung (Ausweis C).
  • Sie haben 10 Jahre in der Schweiz, 4 Jahre im Kanton und 2 Jahre in Grenchen gelebt.
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Sie haben über die letzten 5 Jahre die definitiven Steuerrechnungen bezahlt.
  • Sie haben über die letzten 5 Jahre die definitiven Steuerrechnungen bezahlt.
  • Sie haben keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister oder laufende Strafverfahren.
  • Sie haben keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister oder laufende Strafverfahren.
  • Sie verfügen über genügende Deutschkenntnisse (mündlich B1, schriftlich A2).
Die hier aufgeführten Voraussetzungen sind nicht abschliessend.
Bitte beachten Sie das folgende Dokument oder wenden Sie sich direkt an uns.

Ablauf

Das Einbürgerungsverfahren ist für Schweizer:innen ein vereinfachter Prozess und dauert in der Regel zwischen einigen Monaten bis hin zu einem Jahr.

Beim Gesuch um Erteilung des Grenchner Bürgerrechts ist der unten dargestellte Ablauf üblich. Bewerber:innen, die das Kantons Bürgerrecht noch nicht besitzen, benötigen die Zustimmung des Kantons Solothurn.
Das Einbürgerungsverfahren ist für Ausländer:innen ein aufwändiger Prozess und dauert in der Regel zwischen zwei und drei Jahren. Bei der ordentlichen Einbürgerung ist der unten dargestellte Ablauf üblich.

Erleichterte Einbürgerung
Nebst der ordentlichen existiert die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung für Nachkommen und Ehepartner. Details erhalten Sei beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Website SEM
Erster Kontakt
1
Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen und erklären den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens.
Gesuch
2
Reichen Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen ein.
Prüfung
3
Die Bürgergemeinde und der Kanton prüfen die Unterlagen und Voraussetzungen.
Gespräch
4
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, findet ein persönliches Gespräch mit der Einbürgerungskommission Grenchen statt.
Einbürgerung
5
Nach Zustimmung der Kommissionen erfolgt die Einbürgerung durch die Bürgergemeindeversammlung und wenn nötig durch den Regierungsrat (Kantonsbürgerrecht).
Übergabe
6
Übergabe der Bürgerrechts Urkunde des Kantons Solothurn an der Bürgergemeindeversammlung.
Erster Kontakt
1
Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen und erklären den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens.
Gesuch
2
Reichen Sie uns Ihre vollständigen Gesuchsunterlagen ein.
Gespräch Oberamt
3
Sie werden auf das Oberamt Region Solothurn zum Einbürgerungsgespräch eingeladen.
Prüfung
4
Die Bürgergemeinde und der Kanton prüfen die Unterlagen und Voraussetzungen.
Gespräch EBK
5
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, findet ein persönliches Gespräch mit der Einbürgerungskommission Grenchen statt.
Einbürgerung
6
Nach dem Erteilen aller Zusicherungen (Bürgergemeinde, Kanton und Bund) erfolgt die Einbürgerung durch den Regierungsrat.
Übergabe
7
Übergabe der Bürgerrechts Urkunde des Kantons Solothurn an der Bürgergemeindeversammlung.

Kosten

Das Einbürgerungsverfahren verursacht bei verschiedenen Institutionen Kosten für Abklärungen, Gespräche und administrative Arbeiten. Die je nach Aufwand sehr individuellen Beträge werden in Rechnung gestellt.

Die Kosten bewegen sich meist zwischen 500.– und 900.– Franken pro Gesuch (Einzelpersonen/Familien). In der Regel fallen jedoch noch weitere Kosten an (z. B. für Zivilstandsdokumente, Betreibungsauszug usw.).

Bewerber:innen, die das Solothurner Kantonsbürgerrecht noch nicht besitzen, müssen mit weiteren kantonalen Kosten zwischen 400.– bis 600.– Franken rechnen.
Das Einbürgerungsverfahren verursacht bei verschiedenen Institutionen Kosten für Abklärungen, Gespräche und administrative Arbeiten. Für die je nach Aufwand sehr individuellen Beträge wird ein Kostenvorschuss in Rechnung gestellt (Akonto). Die Gebühren werden nach Abschluss des Verfahrens festgelegt und mit dem Kostenvorschuss verrechnet.

Die Kosten bewegen sich meist zwischen 3000.– und 5500.– Franken pro Gesuch (Einzelpersonen/Familien). In der Regel fallen jedoch noch weitere Kosten an (z. B. für Sprachnachweis, Neubürgerkurs, Zivilstandsdokumente usw.).

Häufige Fragen

Kann ich während des Einbürgerungsverfahrens in eine andere Gemeinde umziehen?
Grundsätzlich müssen Sie bis zur Zusicherung des Grenchner Bürgerrechts in Grenchen leben. Danach ist ein Umzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Muss der Kostenvorschuss pro Person geleistet werden?
Nein, die beiden Kostenvorschüsse (Gemeinde/Kanton) werden pro Gesuch erhoben.
Erhalte ich bei einem negativen Entscheid die geleisteten Kostenvorschüsse zurück?
Die Kosten werden bis zum Zeitpunkt der Gesuchsablehnung / Gesuchsrückzuges nach Aufwand berechnet und je nach Saldo zurückerstattet oder zusätzlich verrechnet.
Ab wann kann ich für meine Kinder das Gesuch einreichen?
Kinder ab 16 Jahren können mit dem Einverständnis der Eltern selbständig ein Gesuch um Einbürgerung einreichen. Dabei können Geschwister ab 9 Jahren in das Gesuch miteinbezogen werden.
Ich bin seit neuneinhalb Jahren in der Schweiz. Kann ich das Einbürgerungsgesuch bereits stellen?
Nein, das Gesuch kann erst beim Erreichen der 10-jährigen Wohndauer in der Schweiz und dem Erfüllen aller Voraussetzungen eingereicht werden. Den Neubürgerkurs können Sie jedoch bereits besuchen.

Weitere Schritte

Prüfen Sie anhand des unten verlinkten Dokuments des Kantons, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Bürgergemeinde Grenchen
Kirchstrasse 43 / Postfach 257
2540 Grenchen
032 652 11 76 / info@bg-grenchen.ch
bg-grenchen.ch

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